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Zu Ihrer Information können Sie hier die Beschlüsse des letzten Hauptvorstandes im November 2010 lesen:

1.               Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, die Umverteilung der Funktionsstellen zu Lasten der Gymnasien (s. Entwurf neue VV Zuordnung) auszusetzen und im Interesse der Bildung und Chancen aller Kinder und Jugendlicher alle Schulen angemessen und sachgerecht mit Personal und Funktionsstellen auszustatten.
Neben der bisher mangelhaften Ausstattung der Schulen mit Personal und der entsprechenden Forderung ausreichend Personal einzustellen, ist angesichts der Erweiterung der Verantwortung und der zusätzlichen organisatorischen Aufgaben eine entsprechende Ausstattung der Schulen mit entsprechenden Funktionsstellen notwendig.
Es zählt nicht zu den originären Aufgaben der Lehrkräfte über die Klassenleitertätigkeit hinaus, Aufgaben von Funktionsstellen wahrzunehmen.
Die kostenneutrale Umverteilung zu Lasten der Gymnasien lehnt der Hauptvorstand ab.

2.               Der Senat von Berlin wird aufgefordert, zur Bewältigung der durch Entscheidungen im Bereich der inneren Schulangelegenheiten erzwungenen zusätzlichen Belastungen der Bezirke (äußere Schulangelegenheiten) entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.
Die Bezirke  müssen z. B. durch Doppeljahrgänge in der Gymnasialen Oberstufe, Reduzierung von Klassenfrequenzen, Veränderungen im Bereich von Einschulung und Umschulung in die Oberschulen zusätzliche Räume, zusätzlich Sporthallenzeiten, etc. den Schulen zur Verfügung stellen. 

3.               Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, die gestaffelte Altersermäßigung wieder einzuführen.  Die hohe Zahl der dauererkrankten Kolleginnen und Kollegen sind ein äußeres  und mehr als deutliches Zeichen, dass die überzogenen Anforderungen  in den Krankenstand führen. Aber auch die kurzfristigen Erkrankungen zeigen, dass die Belastungen „krank machen“.

4.                Der Senat von Berlin wird aufgefordert, Berliner Lehrkräfte wieder zu verbeamten.
Neben der grundsätzlichen Überzeugung des Verbandes, dass Lehrkräfte Beamte sein müssen (nähere Ausführungen s. Hauptstadtmagazin …), führt die Weigerung Berlins Lehrkräfte zu verbeamten zu entscheidenden Nachteilen  der Schule.
a) Lehrkräfte wandern in andere Bundesländer, die verbeamten und besser besolden, ab. Berlin ist heute in den sogenannten Mangelfächern (z.B. MINT) nicht mehr in der Lage ausreichend qualifiziertes Personal den Schulen zur Verfügung stellen. 
b) In einem erheblichen Umfang unterrichten an Berliner Schulen (einschl. Gymnasien) keine oder nur teilweise ausgebildete Lehrkräfte.
Die viel zitierte Aussage, dass Beamte teurer (wg. später Versorgung- Pensionen) seien, berücksichtigt nicht, dass der Berliner Senat z.Zt. einen vierstelligen Betrag zusätzlich für jeden angestellte Lehrkraft/Monat ausgeben muss (u.a. wegen des Arbeitgeberanteils in der Sozialversicherung) .

5.               Der Senat von Berlin wird aufgefordert,  alle unbefristet beschäftigten und angestellten Berliner Lehrkräfte zu verbeamten.

Begründung:

1. Die Benachteiligung der Berliner angestellten Lehrkräfte gegenüber den verbeamteten Lehrkräften bedeutet eine Ungleichbehandlung.
Die Ungleichbehandlung fällt besonders bei den Einstellungen von Lehrkräften aus anderen Bundesländern auf. Hier werden die Kolleginnen und Kollegen i.d.R. im Beamtenverhältnis eingestellt.
2. Die Nichtverbeamtung bedeutet für die Berliner Schule einen erheblichen Wettbewerbsnachteil im Vergleich zu anderen Bundesländern.
3. Die Behauptung, dass Beamte durch die späteren Pensionslasten den öffentlichen Haushalt stärker belasten, ist nicht tragfähig.  Die derzeitigen Kosten für die angestellten Lehrkräfte sind
angesichts der zusätzlichen Arbeitgeberanteile für die gesetzliche Sozialversicherung wesentlich höher, steigen weiter an und liegen z.Z. schon bei einer 4-stelligen Höhe.  Diese erheblichen Mehrausgaben könnten zur Einzahlung in einen „Pensionsfonds“  die späteren Pensionslasten zweifelsfrei ausgleichen.
4. Das verfassungsmäßige Recht auf Bildung (Artikel 20 Abs. der Berliner Verfassung) stellt eine Kernaufgabe des Staates dar. Diesen Auftrag erfüllen Schule und die Lehrkräfte im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften eigenverantwortlich (SchulG § 67).  Aus diesem verfassungsgemäßen Auftrag leitet sich der Beamtenstatus für die Lehrkräfte ab.
Der verfassungsgemäße Auftrag und die Verlässlichkeit der staatlichen Organe werden abgesehen vom Richteramt durch Beamte sichergestellt. Die besondere Verantwortung und Treuepflicht der Richter und Beamten werden durch das Disziplinarrecht sichergestellt.

6.               Die Senatsverwaltung für Bildung und Wissenschaft wird aufgefordert, die Einstellungen so rechtzeitig vorzunehmen, dass mit Abschluss des alten Schuljahres die notwendigen Einstellungen für das folgende Schuljahr erfolgt sind.
Die derzeitige Praxis, dass selbst einen Monat nach Schuljahresbeginn die notwendigen Einstellungen nicht vollständig erfolgt sind, lässt ein angemessenes und sachgerechtes Personalmanagement der Schulleiter nicht zu.

7.               Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, Fachkräfte, die Administratorenaufgaben (IT) wahrnehmen, einzustellen bzw. mindestens die Lehrkräfte, die diese Aufgaben  erledigen, ausreichend zu entlasten.  

8.               Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, den Schulen die notwendigen Mittel für eine sachgerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen und die Einrichtung angemessener Pausenbereiche für Lehrkräfte an den Schulen zur Verfügung zu stellen.

9.               Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, die DV-Gesundheit vollständig umzusetzen.  Im Interesse der Gesundheit der Lehrkräfte sind insbesondere die präventiven Maßnahmen von besonderer Bedeutung.  Allein der Krankenstand von ca. 1500 dauererkrankten Lehrkräften zeigt die besondere Notwendigkeit. 

10.            Der Hauptvorstand beauftragt den Geschäftsführenden Vorstand, mit dem MBJS wieder in Verhandlungen einzutreten, um eine Erhöhung der Pflichtstundenzahl ab 2013 zu verhindern.

11.            Das MBJS wird aufgefordert, die Vertretungsreserve an den Schulen zu erhöhen, um Unterrichtsausfall wirksam  begegnen zu können.

12.            Das MBJS wird aufgefordert, die Prüfungen in der 10. Klasse am Gymnasium so zu organisieren, dass nur Schüler, die sich entscheiden, das Gymnasium nicht weiter zu besuchen, diese absolvieren.

13.            Das MBJS wird aufgefordert die Zahl der Referendariatsplätze zu erhöhen, um besonders in den MINT-Fächern ausreichend auszubilden.

14.            Das MBJS wird aufgefordert den Bürokratieabbau zu beschleunigen.

15.            Das MBJS wird aufgefordert, über den momentanen Bedarf hinaus einzustellen, um künftige Engpässe zu vermeiden.

16.            Der Minister Herr Rupprecht wird aufgefordert, dafür einzutreten, dass auch in diesem Jahr Weihnachtsgeld an die Beamtinnen und Beamten gezahlt wird und dafür Sorge zu tragen, dass  Verhandlungen stattfinden, die eine Zahlung für die kommenden Jahre absichern.

17.            Das MBJS wird aufgefordert, die Rahmenbedingungen für Fort- und Weiterbildungen zu verbessern. Dies betrifft sowohl sachliche als auch finanzielle Bedingungen.

18.            Das MBJS wird aufgefordert,  konkret die Abminderungstatbestände und die für sie zu erhaltenen Abminderungsstunden festzuschreiben, um der teilweise herrschenden Willkür in den Schulen zu begegnen.

Zu Ihrer Information können Sie hier die Beschlüsse des letzten Hauptvorstandes im April 2010 lesen:

·         Der Hauptvorstand fordert die „tarifunion im dbb“ auf, um die möglichst baldige Einrichtung regionaler Tarifkommissionen für die anstehenden Tarifverhandlungen in Berlin und Brandenburg für die angestellten Lehrkräfte. In diesen Tarifkommissionen müssen auch die betreffenden Fachgewerkschaften vertreten sein.

·         Der Hauptvorstand bittet die „tarifunion im dbb“ zu prüfen, ob nicht die Sonderregelung Lehrer“ (aus dem neuen TVöD) wieder gestrichen werden kann, die eine Kopplung der Angestelltenarbetiszeit an die der beamteten Lehrkräfte vorsieht. Diese Regelung des alten BAT stellt eine partielle Aufhebung der Tarifautonomie dar, die die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte willkürlich vom Dienstherrn erhöht werden kann, wie am 08.01.2003 geschehen.

·         Der Hauptvorstand unterstützt die Forderung der dbb-tarifunion nach einer Gehaltserhöhung von 3 %, die auf der Jahrestagung des dbb im Januar 2007 in Köln erhoben wurde.

·         Der Hauptvorstand des phvbb protestiert gegen die Absicht des neuen rot-roten Senats,

die Tarifabschlüsse künftig noch stärker verzögert auf die Beamtenbesoldung zu übertragen,

die Wartezeit für den Eintritt der Mindestversorgung junger Beamten von 5 auf 15 Jahre zu verlängern, da sie für Angestellte bei 5 Jahren bleibt (s. Zeitungsartikel „Welt“ von 23.12.2006).

·         Der Hauptvorstand fordert vom neuen Bildungssenator Zöllner die Abschaffung der Lebensarbeitszeitkonten zum 31.07.2007 und als Ausgleich die Rücknahme der Stundenerhhöhung vom 08.01.2003 zum 01.08.2007.

·         Der Hauptvorstand befürwortet, dass Kolleginnen und Kollegen in entsprechender Arbeitssituation eine selbst formulierte Überlastungsanzeige an ihren Dienstherrn schicken.

·         Zum weiteren Aufbau der Streikkasse beim Deutschen Philologenverband (BUND) wird in den Jahren 2007 bis 2009 von jedem Mitglied im aktiven Schuldienst weiterhin € 1,00/Monat, von Studenten, Studienreferendaren/Lehramtsanwärtern, Pensionären/Rentnerm € 0,50/Monat mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen.